Eine Untersuchung beim Augenarzt ist für Kinder in Deutschland nicht vorgeschrieben. Kinderärzte prüfen im Rahmen der U-Untersuchungen sowie der Schuleingangsuntersuchung (S1 oder SEU) regelmäßig das Sehvermögen und die Augen des Nachwuchses auf eventuelle Sehprobleme und Krankheiten. Eine Untersuchung der Sehschärfe erfolgt erstmals während der U7a-Untersuchung zwischen dem 34. und 36. Monat anhand von Sehtafeln. Wissenschaftler raten den Eltern jedoch, die Augen ihrer Kinder spätestens bis zum 3. Lebensjahr von einem Augenarzt untersuchen und testen zu lassen – bei Auffälligkeiten sofort. Denn jedes zehnte Kind in Deutschland sieht schlecht, knapp zwei Drittel der Sehschwächen bleiben lange unentdeckt.
Babys und Kleinkinder im Alter bis zu 3 Jahren müssen das Sehen erst lernen. Fatal: Wenn Kinder Sehdefizite aufweisen, merken sie es nicht, weil sie keinen Vergleich haben, wie „richtiges Sehen“ wäre. Zudem können sie sich in diesem Alter kaum ausdrücken. Und: Schlecht sehen tut ja nicht weh.
Umso wichtiger ist der Sehtest beim Augenarzt, auch wenn der Kinderarzt während der U-Untersuchungen keine Auffälligkeiten festgestellt hat. Nur so können Sehprobleme wie Linsentrübung, starke Weitsichtigkeit, unterschiedliche Fehlsichtigkeit beider Augen oder kleinwinkliges Schielen rechtzeitig erkannt und später unheilbare Sehentwicklungsstörungen vermieden werden.
Anzeichen für Sehprobleme bei Babys und Kleinkindern:
Bei diesen Anzeichen für Sehprobleme beim Baby und Kind sollten Sie einen Sehtest machen lassen:
• Augenzittern, Schielen (auch, wenn es nur zeitweilig auftritt)
• Getrübte Hornhaut, hängendes Augenlid
• Auffallend große oder ständig verklebte und tränende Augen
• Ständiges Reiben mit den Fingern an den Augen
• Lichtscheue oder keine Reaktion auf Licht
• Verdrehen der Augen, ohne etwas anzuschauen, Grimassenschneiden
• Vorbeigreifen an Gegenständen, Tollpatschigkeit, Balancestörungen
• Große starre Pupillen auch bei Lichteinfall, weißliche Pupillen oder gelbliches Aufleuchten der Pupille bei direkt einfallendem Licht
Quelle: Kuratorium Gutes Sehen e. V.